Bauanträge können im Unterallgäu ab März 2023 auch digital eingereicht werden

14.2.2023 Landkreis Unterallgäu. Bauanträge mussten bislang bei der jeweiligen Gemeinde in Papierform eingereicht werden. Im Unterallgäu gibt es ab März auch die Möglichkeit, den Bauantrag digital einzureichen. Darüber informierte Christian Karrer vom Unterallgäuer Bauamt die Bürgermeister der Landkreis-Gemeinden bei der Bürgermeister-Dienstbesprechung. Diese fand in Lachen statt im neuen Bürgerraum.

Mit der Einführung des digitalen Bauantrags ändere sich auch etwas Grundlegendes, so Karrer: „Erster Adressat der Bauanträge – egal ob schriftlich oder digital – ist künftig das Landratsamt Unterallgäu.“ Lediglich Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Anträge auf isolierte Abweichung, Befreiungen und Ausnahmen von örtlichen Bauvorschriften werden weiterhin bei der Gemeinde eingereicht.

Den digitalen Bauantrag reiche in der Regel der Planverfasser im Auftrag des Bauherrn ein. Dafür sei eine Zertifizierung nötig, zum Beispiel eine Bayern-ID (zu beantragen im BayernPortal), ein Elster-Zertifikat oder ein Authega-Zertifikat. Das Landratsamt Unterallgäu hat alle wichtigen Informationen zum digitalen Bauantrag und den Link zum BayernPortal auf einer Internetseite zusammengefasst unter www.unterallgaeu.de/digitaler-bauantrag

Folgende Anträge können digital eingereicht werden:

Im Bereich Baurecht:

Antrag auf Baugenehmigung

Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Antrag auf Teilbaugenehmigung

Antrag auf Vorbescheid

Antrag auf Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen

Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Bau- oder Teilbaugenehmigung

Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids

Im Bereich Anzeigen und Erklärungen im bauaufsichtlichen Verfahren:

Baubeginnsanzeige

Anzeige der Nutzungsaufnahme

Anzeige der Beseitigung

Erklärung des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs

Im Bereich Abgrabungsrecht:

Abgrabungsantrag

Erforderliche Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans

Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung

Antrag auf Vorbescheid

Anzeige und Erklärung im abgrabungsrechtlichen Verfahren

Der digitale Bauantrag für Bayern ist vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Unterstützung des Staatsministeriums für Digitales entwickelt worden und wird sukzessive in Bayern eingeführt.

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