Kiosk am Strandbad in Weissensee ab 2023 zu verpachten

10.10.2022 Füssen/Ostallgäu. Der städtische Kiosk am Strandbad Weissensee wird zur Neuverpachtung ausgeschrieben.

Die Verpachtung erfolgt im Wesentlichen zu folgenden Bedingungen:

Ganzjahresbetrieb möglich (sogar erwünscht, wenn möglich)

In den Sommermonaten Juli und August sollte die Öffnungszeit über 20 Uhr hinausgehen

Speiseangebot muss auch Pommes, Bratwurst o.ä. beinhalten

Zusammenarbeit wie bisher mit den Vereinen obligatorisch (4 Seefeste, 5 Heimatabende, mehrere Standkonzerte, Weihnachtsmarkt usw.; an Seefesten und Heimatabenden werden durch die Vereine Ausschank und Grillstände betrieben. Bisher konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, dass die Vereine gegrillt haben und der Kiosk die Getränke verkauft hat. (dies könnte auch so weitergehen)

Werbung:

[themoneytizer id=“26780-16″]

Toilettenanlagen werden 1x täglich durch die Stadt Füssen gereinigt. Der Pächter muss jedoch während des Betriebs mindestens 2 Kontrollgänge pro Tag zusätzlich durchführen und reinigen.

Die Kosten der Reinigung durch die Stadt Füssen wird zu 50% auf den Pächter umgelegt (d.h. ca. 500 €/Monat).

Am Freibad Weißensee (Foto: Allgäu-Tipp)

mit dem Pachtangebot ist ein Betriebskonzept vorzulegen, in dem vor allem das Bewirtungsangebot (Getränke, Speisekarte usw.), die Öffnungszeiten Sommer/Winter darzustellen ist. Die Verwendung von regionalen Produkten ist wünschenswert.

Folgende Konditionen sind im Pachtvertrag vorgesehen:

Pachtbeginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber am 01. April 2023;

Die Pachtzeit läuft auf 5 Jahre mit 5 Jahre Option.

Die täglichen Betriebszeiten des Kiosks kann der Mieter selbst und im eigenen Ermessen bestimmen und gestalten (an Sonnentagen im Juli und August ist ein Betrieb länger als 20 Uhr (max. 22 Uhr) gewünscht).

Ganzjahresbetrieb erwünscht.

bei entsprechendem Betriebskonzept mit Investitionsplanung kann die Laufzeit entsprechend länger gestaltet werden

Gebäude: Die Stadt führt die Pflasterarbeiten und in dem Abstellraum die Instandsetzung/Sanierung des Bodens aus; alle anderen Umbauarbeiten hat der Pächter auf seine Kosten zu übernehmen.

Die Baufreigabe und –Überwachung erfolgt durch die Stadt Füssen (z.B. Terrassenüberdachung und Ausbau der beiden Räume)

Pachtzins muss das Betriebs-/Investitionskonzept aufzeigen. Die monatliche Pacht (kalt) beträgt 1.000 Euro (ohne Investitionsverpflichtung)

Alternativ ist eine Umsatzpacht möglich!

Die Vereinszusammenarbeit muss zwingend berücksichtigt werden.

Der Pächter trägt neben der Miete alle übrigen für das Mietobjekt anfallenden Betriebs- und Nebenkosten im Sinne der Betriebskostenverordnung, insbesondere auch die Kosten für Reinigung, Unterhalt des Fettabscheiders, Rohrreinigung, Wartung der Elektroinstallationen, Anmietung und Wartung von Feuerlöschern sowie die in § 6 aufgeführten Versicherungen.

Werden öffentliche Abgaben neu eingeführt oder entstehen Betriebskosten neu, so können diese vom Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften umgelegt und ohne schriftlicher Ankündigung angemessene Vorauszahlungen festsetzen.

Die Kaution beträgt 5.000 Euro.

Bewerbungen werden bis zum 31. Oktober 2022 berücksichtigt!

Bei Fragen und zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins wenden Sie sich bitte an das Gebäudemanagement der Stadt Füssen. Ansprechpartnerin dort ist Frau Kästner, Tel. 08362/903-184, E-Mail gebaeudemanagement@fuessen.de

Werbung: