Bilanz des „24-Stunden-Blitzmarathons“ 2023 im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West

24.4.2023. Von Freitag, den 21.3.2023, bis Samstagfrüh 06:00 Uhr, fand der bayernweite „24h-Blitzmarathon“ statt. Die Beamtinnen und Beamten im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West beanstandeten 374 Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer. Eine Frau überschritt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 64 km/h.

Insgesamt beteiligten sich mehr als 160 Polizeibeamtinnen und Beamten an mehr als 90 Kontrollstellen. Dabei fuhren etwa 20.000 Fahrzeuge durch die Messstellen. Trotz deren frühzeitiger Veröffentlichung musste die Polizei bei 374 Fahrzeugen eine Überschreitung der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit feststellen und beanstanden.

Die Überwachung der Einhaltung der Geschwindigkeit kontrollierten die Beamtinnen und Beamten sowohl mit stationären Anlagen, als auch mit Hand-Lasermessgeräten und einer damit verbundenen sofortigen Anhaltung.

(Foto: Polizei)

Ein Großteil der Verstöße ahndeten die Beamten mit einem Verwarnungsgeld, mehrere der Verkehrssünder müssen mit Bußgeldanzeigen oder sogar mit Fahrverboten rechnen. Die größte Überschreitung stellten Beamte im Landkreis Neu-Ulm auf der Staatsstraße zwischen Ingstetten und Deisenhausen fest. Dort fuhr eine 33-jährige Frau mit einem Pkw eine gemessene Geschwindigkeit von 114 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im Baustellenbereich. Die Fahrzeugführerin äußerte, von ihren Kindern abgelenkt gewesen zu sein, sodass sie die Geschwindigkeitsbegrenzung „nicht wahrgenommen“ habe.

Der Bußgeldkatalog sieht für einen solchen Verkehrsverstoß ein zweimonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 600 Euro vor.

Neben der Überwachung der Geschwindigkeit stellten die Beamtinnen und Beamten auch weitere Verstöße fest. So erstatteten sie in drei Fällen Strafanzeige unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Trunkenheit im Verkehr. In über 40 Fällen erwarten die Fahrzeugführer aufgrund anderweitiger Verstöße, beispielsweise der verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons, ein Verwarnungsgeld oder eine Bußgeldanzeige. In einem Fall stellten die Beamten die rechtswidrige Benutzung einer sogenannten „Blitzerapp“ fest.

Dr. Claudia Strößner, Präsidentin des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, zum Ergebnis:

„Erfreulicherweise sind die Beanstandungen an Geschwindigkeiten in diesem Jahr leicht rückläufig und es scheint, als wäre die Brisanz und Wichtigkeit der Thematik bei einem Großteil der Verkehrsteilnehmer angekommen.“

Für Geschwindigkeitsüberschreitungen hat sie kein Verständnis:

„Jede Geschwindigkeitsüberschreitung birgt ein erhebliches Risiko und kann fatale Folgen haben. Wir werden deshalb auch weiterhin flächendeckend Geschwindigkeitsmessungen durchführen und konsequent ahnden.“

Weitere Informationen zum Verkehrssicherheitsprogramm 2030 unter www.sichermobil.bayern.de.

(PP Schwaben Süd/West, HoS)

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