Änderung des Tierarzneimittelgesetzes seit 1.1.2023

12.3.2023 Landkreis Lindau. Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue gesetzliche Regelungen zur Meldepflicht und zum Antibiotika-Einsatz die Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute ab einer bestimmten Bestandsuntergrenze betreffend.

Im Folgenden sind Informationsschreiben zu den verschiedenen Tierarten zu finden, die einen Überblick über die wichtigsten Änderungen geben:

Erstinformation zur geänderten Antibiotikadatenerfassung bei Rindern

Erstinformation zur geänderten Antibiotikadatenerfassungbei Schweinen


Erstinformation zur geänderten Antibiotikadatenerfassung bei Geflügel

Wichtiger Hinweis: bitte tätigt ausschließlich Meldungen, wenn Ihr unter die Meldungspflicht fallen (Bestandsuntergrenzen).
Bei Rückfragen könnt Ihr Euch gerne an die bayernweite Tierhalterhotline am LGL: 09131 6808 7777 wenden.

Kostenfreie Online-Veranstaltungen für Tierhaltende:

Milchkühe: 21.03.2023 20:00 Uhr in Kooperation mit dem AELF Wertingen
Schweine: 22.03.2023 20.00 Uhr in Kooperation mit dem AELF Wertingen
Allgemein: 29.03.2023 19:30 Uhr in Kooperation mit dem Bayerischen Bauernverband
Milchkühe: 30.03.2023 19:30 Uhr in Kooperation mit dem Bayerischen Bauernverband

Ob eine Anmeldung dafür notwendig ist und zu welcher Uhrzeit die Veranstaltungen stattfinden, prüft bitte auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter „Tierhaltende: Neues Tierarzneimittelgesetz à Veranstaltungen“. Auf dieser Internetseite finden sich außerdem weitere wichtige Informationen und Links rund um das Thema neues Tierarzneimittelgesetz.

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