6.4.2023 Sonthofen/Oberallgäu. Hätte eine Frau am Mittwoch ihren Pkw nicht verbotswidrig auf einem Gehweg geparkt, wäre ihr Fahrzeug vermutlich nicht in einen Unfall verwickelt worden.
Ein anderer Pkw-Fahrer hatte gegen 15 Uhr am alten Bahnhof seinen Pkw vorschriftsgemäß in einer Parklücke geparkt, als er rückwärts aus dieser ausparkte, übersah er den hinter ihm parkenden Pkw auf dem Gehweg und fuhr in diesen hinein.
An beiden Fahrzeugen entstand dabei ein Sachschaden von insgesamt circa 2.500 Euro.
In diesem Fall erwartet nun beide Parteien ein Verwarnungsgeld.
(PI Sonthofen)