28.9.2022 Buchloe/Ostallgäu. Am späten Dienstagvormittag kontrollierten Streifenbeamte der Buchloer Polizei in der Rudolf-Diesel-Straße einen Pkw mit Anhänger.
Aufgrund der zulässigen Gesamtmasse wäre zum Führen des Gespanns die Fahrerlaubnisklasse BE notwendig gewesen.
Der 26jährige Fahrer konnte aber nur die Klasse B vorweisen.
Die Weiterfahrt wurde untersagt. Zudem wird strafrechtlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
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(Symbolfoto: Bayerische Polizei)
(PI Buchloe)