19.10.2022 Füssen/Ostallgäu. Dienstagnacht ist der Bundespolizei am Grenztunnel Füssen ein Pkw aufgefallen, an dem deutsche rote Händlerkennzeichen angebracht waren.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die Fahrt mit dem Pkw auf diese Weise so nicht legal war.
Der Fahrer hätte sich in Österreich zum Zwecke der Überführung des Pkws nach Deutschland um ein österreichisches Überführungskennzeichen kümmern müssen. Der Fahrer handelte seinen Angaben nach im Auftrag.
(Symbolfoto: Bayerische Polizei)
Da die Überführung des Fahrzeugs so nicht rechtens ist, müssen sich nun der Fahrer und der Halter der Kennzeichen strafrechtlich verantworten.
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(PI Füssen)